Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der HighLine Technology GmbH

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

Diese AEB gelten für alle Bestellungen und Einkäufe der HighLine Technology GmbH. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn die HighLine Technology GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der HighLine Technology GmbH zustande. Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich.

II. Bestellungen und Auftragsbestätigungen

1. Bestellungen

Bestellungen der HighLine Technology GmbH sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragsbestätigungen

Der Lieferant hat jede Bestellung unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Bestellung als
angenommen.

III. Lieferbedingungen

1. Lieferzeit

Die vereinbarten Lieferzeiten sind verbindlich. Der Lieferant ist verpflichtet, die HighLine Technology GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, die eine termingerechte Lieferung unmöglich machen.

2. Lieferverzug

Im Falle des Lieferverzugs stehen der HighLine Technology GmbH die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist die HighLine Technology GmbH berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

3. Teillieferungen

Teillieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der HighLine Technology GmbH zulässig.

IV. Qualitätsanforderungen

1. Qualität

Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen entsprechen. Die HighLine Technology GmbH behält sich das Recht vor, die Qualität der gelieferten Produkte zu überprüfen.

2. Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung
schriftlich anzuzeigen.

V. Haftung

1. Haftungsausschluss

Die HighLine Technology GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

2. Haftungsbeschränkung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

VI. Verjährung

1. Verjährungsfrist

Ansprüche der HighLine Technology GmbH wegen Mängeln verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.

VII. Datenschutz

1. Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten der HighLine Technology GmbH nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verarbeiten.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz
der HighLine Technology GmbH.

2. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.